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Mängel des Vorbringens sind der Partei, nicht ihrem Rechtsvertreter zuzurechnen

RechtsprechungZivilprozessrechtK. Auernig, Ch. Koller, K. Plavececolex 2015/76ecolex 2015, 207 Heft 3 v. 1.3.2015

Entscheidung: OGH 23.12.2014, 1 Ob 183/14i

Normen: § 477 ZPO; § 163 ZPO; § 2 AHG

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