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Anfechtung einer Gesamthandforderung bewirkt Gläubigerhaftung zur ungeteilten Hand

InsolvenzrechtJudikaturecolex 2014/360ecolex 2014, 871 Heft 10 v. 1.10.2014

OGH 25.6.2014, 3 Ob 37/14h

Schlagwörter:

Anfechtungsgegner; Gläubigermehrheit; Gesamthandforderung; Solidarhaftung;

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