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BörseG: Verbot der Marktmanipulation ist Schutzgesetz; Haftung für falsche Information an den Vertriebspartner

SchadenersatzrechtJudikaturecolex 2013/348ecolex 2013, 871 - 872 Heft 10 v. 1.10.2013

OGH 24.1.2013, 8 Ob 104/12w

Schlagwörter:

Anlegerschaden; Fehlberatung; Falschinformation; Schutzgesetz; Marktmanipulation; Schutzzweck; Offenlegungsverpflichtung;

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