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Kein Feststellungsinteresse, wenn Leistungsbegehren nur prozesstaktische bzw. -ökonomische Erwägungen entgegenstehen

ZivilprozessrechtJudikaturecolex 2013/282ecolex 2013, 701 Heft 8 v. 1.8.2013

OGH 21.2.2013, 9 Ob 31/12t

Schlagwörter:

Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; prozessökonomische Überlegungen; Subsidiarität;

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