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Dienstgeberhaftungsprivileg, wenn keine Versicherungssumme zur Verfügung steht

SchadenersatzrechtJudikaturao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetzecolex 2013/227ecolex 2013, 559 Heft 6 v. 1.6.2013

OGH 29.1.2013, 9 ObA 147/12a; OGH 28.6.2011, 9 ObA 48/11s

Schlagwörter:

Sozialversicherungsrecht; Arbeitsunfall; Dienstgeberhaftungsprivileg; Ausnahmetatbestand; Deckung des Schadens durch gesetzliche Haftpflichtversicherung;

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