Zusammenfassung: Vorliegend hatte sich der erkennende Senat mit Amtshaftungsansprüchen eines Polizisten, welcher aufgrund von Mobbing dienstunfähig wurde, zu beschäftigen. Ist ihm versicherungsrechtlich Rechtsschutz zu gewähren und wie beurteilen sich seine Erfolgsaussichten?
Rechtsgrundlagen: § 158j VersVG; § 1 AHG