Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das Höchstgericht der Frage, ob einem Werbeslogan in Hinblick auf den Konflikt mit der Wortmarke "Echte Berge" markenrechtlicher Schutz zuzugestehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 MSchG; § 10 Abs 3 MSchG
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