Zusammenfassung: Mit dieser Entscheidung widmet sich der OGH der Frage, wie ein Schlüsseltresor eines KfZ-Händlers bei Einbruch und folgender Entwendung von Fahrzeugen versicherungsrechtlich zu sehen ist. Vertiefend geht der erkennende Senat der Frage ein, ob der Versicherungsagent im Falle der Nichtleistung des Versicherers über den Umfang des Versicherungsprodukts aufzuklären gehabt hätte.