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Ausübung des Änderungs- oder Widerrufsrechts nach dem Tod des Stifters auch durch Bevollmächtigten nicht möglich

StiftungswesenJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung); Clemens Limberg (Anmerkung)ecolex 2012/426ecolex 2012, 1067 - 1068 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat würdigt mit dieser Entscheidung die Frage, welche Eintragungen das Firmenbuchgericht in Hinblick auf die Änderung der Stiftungserklärung vornehmen kann, wenn der Stifter sich zwar eine Änderung vorbehalten hat, vor einer solchen aber verstirbt.

Rechtsgrundlagen: § 3 PSG; § 34 PSG; § 10 Abs 2 FBG

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