Zusammenfassung: Das Höchstgericht wendet sich auf dem Weg zu dieser Entscheidung der Frage zu, wie sich die Grundausbildung einer Referentin in der Finanzprokuratur zur Vertragsbediensteten besoldungsrechtlich auswirkt. Wie ist die Dienstnehmerin einzustufen?
Rechtsgrundlagen: § 66 VBG; § 67 VBG