Zusammenfassung: In Bezug auf das Anbieten von Abo-Services über eine Website geht der EuGH der Frage nach, ob das Bereitstellen eines Hyperlinks auf der Internetseite des Liefernden konsumentenschutzrechtlichen Bestätigungspflichten genügt.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 1 RL 97/7/EG ; § 5d Abs 1 KSchG; § 5e Abs 3 KSchG