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Bösgläubige Markenanmeldung

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Horak, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2012/414ecolex 2012, 997 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der oberste Patent- und Markensenat würdigt mit dieser Entscheidung die Frage inhaltlich, ob eine Marke bösgläubig angemeldet wird, wenn Kenntnis von einer geplanten Benutzung einer Marke durch einen anderen vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 34 MSchG

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