Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung behandelt in ihrem Kern die Frage, auf welche Angaben die kapitalmarktrechtliche Prüfung und Billigung von Prospekten beschränkt ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; § 4 KMG; § 8 KMG; § 8a KMG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung behandelt in ihrem Kern die Frage, auf welche Angaben die kapitalmarktrechtliche Prüfung und Billigung von Prospekten beschränkt ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; § 4 KMG; § 8 KMG; § 8a KMG
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