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Pflicht zur elektronischen Einreichung des Jahresabschlusses

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/406ecolex 2012, 988 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich stellt die erkennende Instanz fest, dass auch das Ausbleiben des einzigen Aktionärs bei der Hauptversammlung der Einreichung des Jahresabschlusses in elektronischer Form nicht entgegensteht und daher widrigenfalls zu sanktionieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 6 UGB; § 283 UGB; § 82 AktG; § 84 AktG

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