Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der OGH, ob im konkreten Fall das Dienstgeberhaftungsprivileg aufgrund der strittigen Fahrlässigkeit beim Abstürzen eines Arbeiters von einem Dach greift.
Rechtsgrundlagen: § 1297 ABGB; § 1295 ABGB; § 334 ASVG