Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH zu der Frage, ob ein Kündigungsverzicht für die Leistungserbringung eines Fitnessstudios in eine einzelvertragliche Regelung zu fassen ist. Reicht in Bezug auf die Laufzeit ein Verweis in den AGB?
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 13 KSchG