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Verdienstentgang im Deckungskonkurs

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/352ecolex 2012, 875 - 876 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt inhaltlich klar, dass der Verdienstentgang bei der Aufteilung nach § 156 Abs 3 VersVG als Rente zu behandeln und diese wiederum im Deckungskonkurs betraglich, nicht aber zeitlich zu kürzen ist.

Rechtsgrundlagen: § 155 Abs 1 VersVG; § 156 Abs 3 VersVG

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