Zusammenfassung: Der erkennende Senat beantwortet vorliegend, ob die Berufshaftpflichtversicherung eines als Masseverwalter tätigen Rechtsanwaltes auch jene Schäden abdeckt, die ein Dritter wegen Obliegenheitsverletzungen des Gemeinschuldners geltend macht.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 3 IO; Art 1 AVBV 2005