Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung klärt die Frage inhaltlich, ob sich Erklärungen einem Büroleiter zurechnen lassen, indem auf den Agentenvertrag und eine Büronutzungsvereinbarung differenzierend einzugehen war.
Rechtsgrundlagen: § 24 HVertrG; § 1002 ABGB