Zusammenfassung: Das Höchstgericht wendet sich in entschiedener Sache der Frage klärend zu, ob bereits die Einbringung einer streitgegenständlichen Ware des Patentinhabers in eine Preisliste dem Tatbestand des Inverkehrbringens und somit auch des Feilhaltens entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 22 PatentG