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Gewerbeausübung durch Staatenlosen

GewerberechtJudikaturCh. Schmelz (Bearbeitung); Edmund Primosch (Anmerkung)ecolex 2012/302ecolex 2012, 739 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung stellt eindeutig fest, dass auch ein "Staatenloser" eines gültigen Aufenthaltstitels bedarf, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 GewO

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