Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob der wiederholte Abschluss von Kettenarbeitsverträgen mit einer Assistentin im Regime des Universitätsgesetzes zulässig ist. Findet das VBG Anwendung?
Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 10 VBG; § 109 UG; § 128 UG