Zusammenfassung: Unter Bezugnahme auf den Widerspruch der Inhaberin einer internationalen und nationalen Wortmarken und einer Gemeinschaftsbildmarke geht die erkennende Instanz der Frage nach, welche Prüfbefugnis dem Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern zukommt. Steht diesem auch die Analyse der Gültigkeit nationaler Marken zu?
Rechtsgrundlagen: Art 8 GMV