Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung wendet sich der OGH in vorliegender Sache differenzierend den Begriffsbildern Doppel- und Unterversicherung in Hinblick auf die Ermittlung der Entschädigung zu.
Rechtsgrundlagen: § 56 VersVG; § 58 VersVG; § 59 VersVG