Zusammenfassung: Der VwGH stellt mit seiner Entscheidung klar, dass ein ausgebauter Dachboden nicht einem selbst hergestellten Gebäude gleichzusetzen und ein Verkauf deswegen auch dem Regime des EStG zu unterwerfen ist.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 2 EStG; § 30 Abs 2 Z 2 idF StabG 2012