Zusammenfassung: Der OGH befasst sich in entschiedener Sache mit dem von einer Marke erweckten Gesamteindruck in Hinblick auf den Aufmerksamkeitsgrad von Endverbrauchern bei rezeptpflichtigen Medikamenten.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 2 MSchG
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