Zusammenfassung: Gegenständlich legt der OGH dem EuGH Fragen in Hinblick auf die Zuständigkeitsbegründung nationaler Gerichte sowie die Erhebung eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl als fragliche Einlassung in das Verfahren vor.
Rechtsgrundlagen: Art 6 EuMahnVO; Art 7 EuMahnVO; Art 24 EuGVVO