Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt klar, dass bei Konzernunternehmen aufgrund des Trennungsprinzips eine isolierte Betrachtungsweise einer Zusammenrechnung der Konkursmasse im Insolvenzverfahren entgegensteht und daher wechselseitige Ausschüttungen bloß anfechtungsrechtlich zu bekämpfen sind.
Rechtsgrundlagen: § 63 IO