Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der EuGH der Frage, ob es Host-Providern zuzumuten ist, auf eigene Rechnung Filtersysteme zu installieren, um Downloads, entgegen dem geistigen Eigentumsrecht eines anderen, zu verhindern.
Rechtsgrundlagen: Art 15 E-Commerce-RL; rt 11 Satz 3 Enforcement-RL