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Nichteinbeziehung des Inhalts der Stiftungsurkunde in Entscheidung über Pfändung von Stiftungsrechten muss kein erheblicher Stoffsammlungsmangel sein

StiftungswesenJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2012/141ecolex 2012, 324 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Vorliegend war zu klären, wie sich die Nichteinbeziehung des Inhalts der Stiftungsurkunde in die Entscheidung über eine Pfändung von Stiftungsrechten als Stoffsammlungsmangel auf den Erfolg eines Revisionsrekurses auswirkt. Begründet weitergehend ein Änderungsrecht des Stifters die Pfändbarkeit dessen Gesamtrechte?

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