Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der UFS dahingehend zu äußern, ob Tierarztkosten für die Therapie eines Schäferhundes außergewöhnliche Belastungen darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 1 EStG; § 34 EStG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der UFS dahingehend zu äußern, ob Tierarztkosten für die Therapie eines Schäferhundes außergewöhnliche Belastungen darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 1 EStG; § 34 EStG
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