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Internationale Streitanhängigkeit nach Art 27 EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung); Simon Laimer (Anmerkung)ecolex 2011/401ecolex 2011, 1014 - 1016 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf Fragen der Gesamtrechtsnachfolge und der Geltendmachung desselben Anspruchs befasst sich die erkennende Instanz mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Aussetzung des Verfahrens vorgenommen werden kann.

Rechtsgrundlagen: Art 27 EuGVVO

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