Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wie aufgrund einer Entgeltänderung nach Abschluss eines Rahmenvertrages im Regime des ZaDiG vorzugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 9 Abs 2 Z 1 VKrG; § 29 Abs 1 ZaDiG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wie aufgrund einer Entgeltänderung nach Abschluss eines Rahmenvertrages im Regime des ZaDiG vorzugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 9 Abs 2 Z 1 VKrG; § 29 Abs 1 ZaDiG