Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob durch die treuhändige Verwaltung des Vaters eines Zwerganteils von 1 % an einer Gesellschaft eine Anteilsvereinigung iSd GrEStG bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob durch die treuhändige Verwaltung des Vaters eines Zwerganteils von 1 % an einer Gesellschaft eine Anteilsvereinigung iSd GrEStG bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG