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Haftung des Masseverwalters für Kostenschaden des Gegners nur aus § 1295 Abs 2 ABGB

InsolvenzrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2011/323ecolex 2011, 821 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, ob der Masseverwalter aufgrund seiner Amtspflichten für den Kostenschaden des Gegners bei Aktivprozessen haftet.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 3 IO; § 1295 Abs 2 ABGB

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