Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein pauschaler Ausbildungskostenrückersatz iFe Lohnnebenkostenpauschale ungeachtet der tatsächlich aufgewendeten Kosten zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 2d AVRAG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein pauschaler Ausbildungskostenrückersatz iFe Lohnnebenkostenpauschale ungeachtet der tatsächlich aufgewendeten Kosten zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 2d AVRAG
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