Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet das erkennende Gericht der Wertpapierdeckung von einer direkten Leistungszusage an einen Geschäftsführer einer GmbH, deren Arbeitnehmer er ist, bei Insolvenz des AG einer weiterführenden Analyse. Ist das Betriebspensionsgesetz auf einen solchen Sachverhalt anwendbar?
Rechtsgrundlagen: § 1 BPG; § 11 BPG; § 14 Abs 7 EStG