Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung thematisiert der OPM die Aktivlegitimation des ehemaligen Geschäftsführers einer gelöschten AG sowie die zwingende Bestellung eines Nachtragsliquidators, wenn die gegnerische Gesellschaft im Laufe des Verfahrens aus dem Firmenbuch gelöscht wird.
Rechtsgrundlagen: § 138 Abs 1 PatG; § 472 ZPO; § 158 ZPO