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Verdeckte Einlagenrückgewähr bei unangemessen hoher Mietzinsvereinbarung zwischen ehem Gesellschafter (Vermieter) und Ges (Mieter)

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2011/281ecolex 2011, 722 Heft 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf eine Mietzinsvereinbarung hatte sich die erkennenden Instanz in entschiedener Sache unter Zugrundelegung einer fraglichen Fremdüblichkeit des Geschäfts der Frage zu widmen, ob von einer verdeckten Einlagenrückgewähr auszugehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 3 GmbHG; § 82 GmbHG; § 83 Abs 1 GmbHG

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