Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich die erkennende Instanz unter bereicherungsrechtlichen Aspekten der Anwendung und Stellung der Leistungskondiktion im mehrpersonalen Verhältnis zu.
Rechtsgrundlagen: § 865 ABGB; § 897 ABGB; § 914 ABGB; § 1041 ABGB; § 1042 ABGB; § 1346 ABGB; § 1400 ABGB; § 1431 ABGB; § 61 GmbHG