Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung setzt sich eingehend mit Erkundigungspflichten und dahingehend mit Auswirkungen auf die Verjährungsfrist auseinander. Fraglich war auch, wie zu beurteilen ist, ob der für eine Klagsführung notwendige Kenntnisstand bereits vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 195 ABGB; § 1489 ABGB