Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hat der OGH eindeutig klargestellt, dass das sichtbare Zurücklassen eines Navis iZm dem darauffolgendem Diebstahl als leichte Fahrlässigkeit zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 61 VersVG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hat der OGH eindeutig klargestellt, dass das sichtbare Zurücklassen eines Navis iZm dem darauffolgendem Diebstahl als leichte Fahrlässigkeit zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 61 VersVG