§ 1300 ABGB
Georg Wilhelm nimmt Bezug auf die OGH Entscheidung vom 24.02.2011, 6 Ob 8/11m und bietet, nach eigener Angabe, eine Begriffsentwirrung. Der Autor klärt darüber auf, nach welchen Grundsätzen ein Anlageberater bei falscher Beratung einem Anleger haftet.