Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob ein Schulbeitritt im Wege der Interzession oder doch eher eine Mitschuldnerschaft anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 25c KSchG; § 25d KSchG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob ein Schulbeitritt im Wege der Interzession oder doch eher eine Mitschuldnerschaft anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 25c KSchG; § 25d KSchG
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