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Bürgschaft der Gesellschaft für einen dem Gesellschafter nahestehenden Dritten ist Einlagenrückgewähr, wenn keine betriebliche Rechtfertigung vorliegt

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2011/134ecolex 2011, 334 Heft 4 v. 1.4.2011

§ 879 ABGB; § 82 GmbHG; § 52 AKtG

Vorliegende Entscheidung thematisiert die Stellung einer Bürgschaft durch eine Kapitalgesellschaft als verpönte Einlagenrückgewähr näher.

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