§ 35 Abs 1 GmbHG; § 48 Abs 1 GmbHG; § 48 Abs 2 GmbHG; § 881 ABGB
Vorliegendes Erkenntnis widmet sich dem Klagsrecht des Minderheitengesellschafters. Können insofern auch schuldrechtliche Ansprüche zwischen der Ges. und ihren Gesellschaftern einbezogen werden?