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Keine gemeinnützige Leistung an Stelle des Vollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren

VerwaltungsverfahrenJudikaturElisabeth Pamperl, WU Wien; Mag. Norbert Schrottmeyer, StB, WP; Mag. Beate Stocker, StB (Bearbeitung)ecolex 2010/452ecolex 2010, 1200 - 1201 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der UFS eindeutig klar, dass im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren die Erbringung gemeinnütziger Leistungen an Stelle der Vollziehung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gesetz nicht vorgesehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 175 FinStrG; § 3 StVG; § 3a StVG

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