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Konkurrenzklausel: Konventionalstrafe und Mitverschulden

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2010/442ecolex 2010, 1185 - 1186 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt das erkennende Gericht iZm durch Konkurrenzklauseln geregelte Konventionalstrafen klar, dass allfälliges Mitverschulden des Arbeitgebers zu berücksichtigen ist. Welches von Mitarbeitern gesetztes Fehlverhalten ist dabei dem Arbeitgeber zuzurechnen?

Rechtsgrundlagen: § 36 AngG; § 37 AngG

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