Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Frage einer Klärung zuzuführen, ob bestehende Restbeträge auf einem Konkurs-Anderkonto verteilungsfähiges Vermögen darstellen, das konsequent die Löschung der Gesellschaft zu verhindern mag.
Rechtsgrundlagen: § 30 UGB; § 157 UGB; § 161 UGB; § 139 IO; § 40 FBG