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Schiedsspruchaufhebung mangels Durchführung einer mündlichen Verhandlung

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall (Bearbeitung); Dr. Christoph Stippl, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2010/432ecolex 2010, 1159 - 1161 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat stellt die Frage in den Mittelpunkt seiner Entscheidung, ob die unterlassene Beachtung eines Antrags einer mündlichen Verhandlung des Schiedsgerichts einen Aufhebungstatbestand bildet.

Rechtsgrundlagen: § 477 Abs 1 Z 4 ZPO; § 594 ZPO; § 598 ZPO; § 611 Abs 2 Z 2 ZPO; § 611 Abs 2 Z 5 ZPO

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