Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat stellt die Frage in den Mittelpunkt seiner Entscheidung, ob die unterlassene Beachtung eines Antrags einer mündlichen Verhandlung des Schiedsgerichts einen Aufhebungstatbestand bildet.
Rechtsgrundlagen: § 477 Abs 1 Z 4 ZPO; § 594 ZPO; § 598 ZPO; § 611 Abs 2 Z 2 ZPO; § 611 Abs 2 Z 5 ZPO